Satzungsgemäß findet einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung statt. Hier legt der Vorstand Rechenschaft ab und wird entlastet. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Kassenprüfer und trifft grundlegende Entscheidungen, die aus den Reihen der Mitglieder oder vom Vorstand eingebracht werden. Der Veranstaltungsort der Mitgliederversammlung wechselt zwischen den drei Ländern.
Der Vorstand kann bei gegebenem Anlass auch eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. |